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Mindestaufenthalt 3 Nächte - Checkin 15:00-20:00 Uhr und nach Vereinbarung - Checkout bis 10:00 Uhr
Ab 01.01.2018 erhebt die Stadt Trier, eine BEHERBERGUNGSSTEUER.
Sie beträgt 3,5% vom Bruttoübernachtungspreis des Apartments und gilt für maximal 7 Übernachtungen.
Darüber hinausgehende Übernachtungen werden nicht besteuert.
Wenn Sie sich aus beruflichen/schulischen/fortbildungsmäßigen Gründen in der Stadt aufhalten, entfällt diese Steuer.